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   VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93   

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VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 (https://dejure.org/1993,1606)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 (https://dejure.org/1993,1606)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 6 TG 2221/93 (https://dejure.org/1993,1606)
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Elektrizitäts-Konzessionsvertrag

Bürgerbegehren, Vollziehung des umstrittenen Beschlusses, § 123 VwGO, einstweilige Anordnung, zum Anordnungsanspruch, Vorang des Bürgerentscheids

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG
    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Gemeindevorstand zur Verhinderung von faktischen Vollziehungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 99
  • NVwZ 1994, 396
  • DÖV 1994, 270
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93
    Das Bundesverfassungsgericht versteht darunter alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von ihr eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können (Urteil vom 30. Juni 1958 - 2 BvG 1/58 - BVerfGE 8, 122 ff. (134); Urteil vom 23. Juni 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95 ff. (120)).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93
    Das Bundesverfassungsgericht versteht darunter alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von ihr eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können (Urteil vom 30. Juni 1958 - 2 BvG 1/58 - BVerfGE 8, 122 ff. (134); Urteil vom 23. Juni 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95 ff. (120)).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93
    Für diese Fälle teilt der Senat die vom VGH Baden-Württemberg im Beschluß vom 6. September 1993 (Az.: 1 S 1749/93) vertretene Rechtsauffassung nicht.
  • VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03

    Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der

    Diese Rechtsansicht hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 03.12.1997 (a.a.O.) aufgegeben, weil § 8 b HGO ein sicherungsfähiger Anspruch auf Unterlassung dem Antrag zuwiderlaufender Maßnahmen zu entnehmen ist (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.10.1996 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 100; ausführlich Spies, a.a.O., S. 293 ff.).

    Diese Norm begründet ein subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers auf Einreichung  u n d Durchführung eines Bürgerbegehrens und Zulassung desselben zum Bürgerentscheid (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 -, NVwZ 1996, 721; B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 100; VG Gießen, B. v. 03.12.1997, a.a.O.; Spies, a.a.O., S. 254).

    Dieses ist auch weder rechtsmissbräuchlich noch offensichtlich aussichtslos (vgl. zu diesen Kriterien Hess. VGH, B. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99, 101; B. v. 17.05.1995, a.a.O.; VG Gießen, a.a.O.).

    Unter dieses Tatbestandsmerkmal werden solche Umstände gefasst, die den örtlichen Wirkungskreis der Gemeinde betreffen und von erheblicher Bedeutung sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.10.1993, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09

    Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige

    Mit Blick auf die Besonderheiten kommunalverfassungsrechtlicher Streitverfahren kommt der Erlass einer einstweiligen Sicherungsanordnung gegenüber dem Bürgermeister als gemeindlichem Vollzugsorgan (§ 52 Abs. 1 SächsGemO) auch dann in Betracht, wenn drohende Vollzugshandlungen einen irreversiblen Rechtsverlust zum Nachteil eines gemeindlichen Organs oder Teilorgans besorgen lassen (so bereits SächsOVG [3. Senat], Beschl. v. 6.2.1997, SächsVBl. 1997, 215, 216 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 1.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411, 413 f.; HessVGH, Beschl. v. 26.10.1993, NVwZ 1994, 396; anders Hager, NVwZ 1994, 766 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bürgerbegehren

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 - NVwZ 1994, 396, und v. 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - NVwZ 1996, 721; bestätigt durch Beschl. v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - NVwZ-RR 2009, 442).

    Ohne Erfolg berufen sich die Antragsteller auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers möglich ist, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, vom 17.05.1995 - 6 TG 1554/95 - und v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - je a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nämlich bereits wegen eines nur beabsichtigten Bürgerbegehrens gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Sicherung des Initiativrechts eines Gemeindebürgers schon vor Ablauf der sechswöchigen Ausschlussfrist gem. § 8 b Abs. 3 Satz 1 HGO und erst recht nach Einreichung des Bürgerbegehrens zur Sicherung des beantragten Bürgerentscheids möglich, wenn das Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung zulässig ist (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1993 - 6 TG 2221/93 - ESVGH 44 S. 99 ff. = DÖV 1994 S. 270 f. = NVwZ 1994 S. 396 f. = juris Rdnr. 1 ff., vom 17. Mai 1995 - 6 TG 1554/95 - HSGZ 1996 S. 73 f. = NVwZ 1996 S. 721 f. = juris Rdnrn. 3 ff., vom 16. Juli 1996 - 6 TG 2264/96 - ESVGH 46 S. 296 ff. = DVBl. 1997 S. 1280 f. = NVwZ 1997 S. 310 f. = juris Rdnr. 4 ff. und vom 30. September 2003 - ESVGH 54 S. 85 ff. = HSGZ 2004 S. 31 ff. = NVwZ-RR 2004 S. 281 ff. = juris Rdnrn. 14 ff.).
  • OVG Brandenburg, 01.11.2002 - 1 B 209/02

    Kostendeckungsvorschlag eines auf Aufhebung eines Grundsatzbeschlusses über eine

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  • VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96

    Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung

    Daß einstweilige Anordnungen möglich sein sollen, wenn die aufschiebende Wirkung einer Maßnahme ausgeschlossen ist, ergibt sich auch aus § 123 Abs. 5 VwGO, wonach die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nicht für die Fälle der §§ 80 und 80 a VwGO gelten (vgl. auch Hess.VGH, Beschluß vom 26. Oktober 1993 - 6 TG 2221/93 - ESVGH 44, 99 = NVwZ 1994, 396).
  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1805/08

    Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und Beiladung von Gemeindeorganen;

    Zur Sicherung eines beabsichtigten kassatorischen Bürgerbegehrens und/oder der Durchführung eines kassatorischen Bürgerentscheids ist danach allein eine auf die vorläufige Untersagung der Vollziehung bzw. Umsetzung des angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung gerichtete Sicherungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1993 - 6 TG 2221/93 - ESVGH 44 S. 99 ff. = DÖV 1994 S. 270 f. = NVwZ 1994 S. 396 f. = juris Rdnrn. 2 f., vom 16. Juli 1996 - 6 TG 2264/96 - ESVGH 46 S. 296 ff. = NVwZ 1997 S. 310 f. = DVBl. 1997 S. 1280 f. = juris Rdnr. 4 und vom 30. September 2003 - 8 TG 2479/03 - ESVGH 54 S. 85 ff. = HSGZ 2004 S. 31 ff. = NVwZ-RR 2004 S. 281 ff. = juris Rdnrn. 11 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Die unmittelbaren Mitwirkungsrechte der Bürger wurden nicht gestärkt, sondern es würde zu zusätzlicher Enttäuschung führen, wenn nicht einmal ein Minimum eines fairen Verfahrens garantiert wäre, das die Rechte nicht von vornherein zum Leerlaufen verdammt (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 26. Oktober 1993 NVwZ 1994, 396).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97

    Anforderungen an den Erlaß einstweiliger Anordnungen zur Sicherung von

    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 1993-10-26, 6 TG 2221/93, ESVGH 44, 99, DÖV 1994, 270 einen im Wege der einstweiligen Anordnung sicherungsfähigen Unterlassungsanspruch anerkannt, wenn anderenfalls auf Seiten des Bürgers ein Rechtsverlust droht, weil der Vollzug irreversible Verhältnisse schafft.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 26. Oktober 1993 (- 6 TG 2221/93 -, ESVGH 44, 99 = DÖV 1994, 270) einen im Wege der einstweiligen Anordnung sicherungsfähigen Unterlassungsanspruch anerkannt, wenn anderenfalls auf Seiten des Bürgers ein Rechtsverlust droht, weil der Vollzug irreversible Verhältnisse schafft.

  • VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95

    Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    In dieser Vorschrift wird ein Initiativrecht des Bürgers auf Einreichung und Durchführung des Bürgerbegehrens mit dem Ziel des Antrags auf einen Bürgerentscheid vorausgesetzt (vgl. hierzu und zu der Bedeutung des Bürgerbegehrens: Hess.VGH, Beschluß vom 26. Oktober 1993 - 6 TG 2221/93 -).
  • VGH Hessen, 25.08.1997 - 6 TZ 2989/97

    Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens

  • VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 4 K 105/09

    EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten: Kein vorläufiger Verfahrens-stopp

  • VG Darmstadt, 24.07.2007 - 3 G 1073/07

    Bürgerbegehren

  • VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03

    Vorwegnahme der Hauptsache als Ausnahme

  • VGH Hessen, 02.06.1995 - 6 TG 1554/95

    BAUWERK; BÜRGERBEGEHREN; BÜRGERENTSCHEID; FESTUNGSANLAGE; FRIEDRICHSPLATZ;

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 15 K 6257/03

    Bürgerbegehren "Kein Verkauf der Abwasserkanäle" in Recklinghausen bleibt auch

  • VG Gießen, 08.08.1997 - 8 G 1178/97

    Bürgerbegehren - keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich Umsetzung anderer

  • VG Wiesbaden, 27.09.2019 - 7 L 1651/19

    Bürgerbegehren in der Stadt Oestrich-Winkel zur Abschaffung des hauptamtlichen

  • VG Gelsenkirchen, 27.10.2006 - 15 K 2526/03

    Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Durchführung eines Bürgerentscheids nach Vollzug

  • VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2003 - 7 G 5463/02

    Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2000 - A 2 S 298/99
  • VG Stuttgart, 26.01.2007 - 7 K 4161/06

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Aufhebung eines nur eine

  • VG Münster, 28.04.2003 - 1 L 622/03

    Bürgerbegehren

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 GG, § 1 Abs 2 BSHG, § 2 Abs 2 BSHG, § 4 Abs 2 BSHG, § 17 Abs 1 Nr 2 SGB 1
    Hilfe zum Lebensunterhalt - Bereitstellung einer Unterkunft; Mietkostenübernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 156 (Ls.)
  • NJW 1994, 471
  • NVwZ 1994, 396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
    Da insbesondere zwischen der Geld- und der Sachleistung ein Rangverhältnis nicht besteht, übt der Sozialhilfeträger sein Ermessen nach § 4 Abs. 2 BSHG dann pflichtgemäß aus, wenn er bei der Entscheidung, in welcher Form er die Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, alle geschriebenen und ungeschriebenen Grundsätze beachtet, die sich aus dem Bundessozialhilfegesetz, dem Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - und gegebenenfalls aus dem Verfassungsrecht ergeben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72.84 - BVerwGE 72, 354 (356)).

    Abgesehen davon, daß es ebenso der Würde des Menschen entspricht, einem Erwachsenen die Möglichkeit zu lassen, im Rahmen der ihm nach dem Gesetz zustehenden Mittel seine Bedarfsdeckung frei zu gestalten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72.84 - a. a. O. (357)), erfordert der Schutz der Menschenwürde nur, dem Hilfesuchenden eine Gleichstellung mit den Lebensgewohnheiten und Lebensumständen der übrigen Bevölkerung im Rahmen dessen zu ermöglichen, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens gehört.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
    Die Antragsteller können sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1993 (1 BvR 208/93 - NJW 1993, 2035) berufen.
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
    Dies wird erreicht, wenn die Hilfegewährung in einer Art und Weise erfolgt, die von Nichthilfeempfängern nicht als unzumutbar empfunden wird und die der Hilfeempfänger deshalb auch nicht als diskriminierend empfindet (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 70.86 - FEVS 41, 397).
  • VGH Hessen, 03.09.1991 - 9 TG 3588/90

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf zweiten Wohnwagen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
    Aus diesem Grund können die Antragsteller zur Begründung ihrer Rechtsansicht auch nicht auf den Beschluß des Senats vom 3. September 1991 (9 TG 3588/90 - Info also 1992, 30) verweisen.
  • FG Nürnberg, 16.07.1991 - IV 256/89
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
    Unabhängig von der Frage, ob eine solche Miethöhe unter den sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten des § 3 Abs. 1 der Regelsatzverordnung für den Zuständigkeitsbereich der Antragsgegnerin angemessen ist, besteht keine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die möglicherweise für eine neue Unterkunft der Antragsteller zukünftig zu übernehmenden Kosten bereits jetzt in einer Art Vorwirkung auf diese Hilfe zu gewähren und den Antragstellern dadurch die Anmietung einer beliebigen Wohnung zu ermöglichen (vgl.: OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Januar 1990 - Bs IV 256/89 - FEVS 39, 356).
  • VG Hannover, 28.01.1992 - 3 A 204/90
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
    Entgegen der Ansicht der Antragsteller hat auch das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1992 (3 A 204/90 - Info also 1992, 130) nicht anerkannt, daß ein allgemeiner Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00

    Regelung der örtlichen Zuständigkeit im AsylbLG

    Es kann offen bleiben, ob die für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG örtlich zuständige Behörde (unbeschadet des § 3 Abs. 1 AsylbLG) die Verpflichtung trifft, den nach dem AsylbLG berechtigten Ausländern eine Unterkunft bereit zu stellen (insoweit verneinend für den vom Bundessozialhilfegesetz erfassten Personenkreis VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.1992 - 6 S 2470/91 -, Info also 1992, 132; Hess. VGH, Beschl. v. 29.9.1993 - 9 TG 1853/93 -, NJW 1994, 471).
  • VG Darmstadt, 29.09.1994 - 6 E 318/90

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung von Wohnungen und für die

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot einer Versammlung unter freiem Himmel; Verbotener Verein; Nachfolgeorganisation

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 396 (Ls.)
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